FAQs
FAQs
FAHRPLAN ZU DEINEM TERMIN
- Klicke auf den Button „Termin vereinbaren“.
- Möchtest du unser kostenloses telefonisches Erstgespräch nutzen, um erste Fragen zu klären? Dann klicke einfach auf den entsprechenden Button und hinterlasse deine Kontaktdaten und schreibe uns in den Notizen eine kurze Nachricht, um welches Anliegen es sich handelt. Nach Erhalt deiner Terminbestätigung werden wir uns verlässig, telefonisch bei dir melden.
- Bist du neu bei uns? Dann würden wir dich gerne näher kennenlernen, um dein Anliegen besser zu verstehen und eine gezielte Anamnese durchzuführen. Bitte klicke hierfür auf den Button „Ersttermin (60 min)“. Im Anschluss erhältst du von uns eine Bestätigung per E-Mail.
- Nach deinem Ersttermin finden die regulären Physiotherapie-Einheiten à 45 Minuten statt. Für die Buchung dieser Einheiten klicke bitte auf den Button „Physiotherapie (45 min)“.
REFUNDIERUNG
Die Physiotherapie Josefstadt ist eine Wahlphysiotherapie. Das bedeutet, dass du die privaten Honorarnoten von uns bei deiner zuständigen Krankenversicherung einreichen und einen teilweisen Kostenersatz erhalten kannst. Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beträgt dieser in der Regel 80 % des Vertragspartnertarifs. Bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) erfolgt der Rückersatz gemäß Vertragstarif, abzüglich eines Behandlungsbeitrags von 10 %. Bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) wird der Vertragstarif abzüglich eines Kostenanteils von 20 % erstattet.
Für Versicherungen, die hier nicht explizit genannt sind, können wir leider keine Auskunft geben. Genauere Informationen erhältst du direkt bei deinem jeweiligen Versicherungsträger. Die Auskunft über die zu erwartende Höhe des Kostenersatzes erfolgt unsererseits nur unter Vorbehalt der endgültigen Entscheidung deines Sozialversicherungsträgers.
VERORDNUNG
Als professionelle Physiotherapie brauchen wir immer eine ärztliche Zuweisung, diese kann von Haus- oder Fachärzt:innen ausgestellt werden. Die Verordnung sollte “Physiotherapie a 45 mins” enthalten.
Keine Verordnung – kein Problem: unsere Ärzt:innen im Haus, stellen dir gerne eine aus.
Für Versicherungen, die hier nicht explizit genannt sind, können wir leider keine Auskunft geben. Genauere Informationen erhältst du direkt bei deinem jeweiligen Versicherungsträger. Die Auskunft über die zu erwartende Höhe des Kostenersatzes erfolgt unsererseits nur unter Vorbehalt der endgültigen Entscheidung deines Sozialversicherungsträgers.